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   OLG Koblenz, 17.07.2001 - 3 U 1348/00   

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https://dejure.org/2001,11138
OLG Koblenz, 17.07.2001 - 3 U 1348/00 (https://dejure.org/2001,11138)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.07.2001 - 3 U 1348/00 (https://dejure.org/2001,11138)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17. Juli 2001 - 3 U 1348/00 (https://dejure.org/2001,11138)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadenersatz; Mangelhaftigkeit; Flaschenkorken; Gattungskauf; Zugesicherte Eigenschaft

  • Judicialis

    BGB § 480 Abs. 2; ; BGB § ... 459 Abs. 2; ; BGB § 463; ; BGB § 459 Abs. 1; ; BGB § 462; ; BGB § 208; ; BGB § 270 Abs. 3; ; BGB § 254 Abs. 2; ; BGB § 284 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1; ; AGBG § 11 Nr. 11; ; ZPO § 407 a Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 407 a Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 407 a; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zusicherung einer Eigenschaft beim Kauf von Korken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Trier - 3 O 28/00
  • OLG Koblenz, 17.07.2001 - 3 U 1348/00
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.11.1994 - VIII ZR 53/94

    Zusicherung von Eigenschaften beim Neuwagenkauf; Umfang des großen

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.07.2001 - 3 U 1348/00
    Legt der Käufer dagegen erkennbar auf das Vorhandensein einer bestimmten Eigenschaft des zu erwerbenden Gegenstandes Wert und macht er davon den Vertragsschluss abhängig, dann geht die Erklärung des Verkäufers, der daraufhin eine Ware mit dieser Eigenschaft anbietet, über den Rahmen einer bloßen Anpreisung oder beschreibenden Angabe hinaus und seine Angaben sind geeignet, beim Käufer den Eindruck zu erwecken, der Verkäufer übernehme Garantie für das Vorhandensein der gewünschten Eigenschaft (vgl. BGH NJW 1995, S. 518, 519).

    Anders als in dem der Entscheidung BGH NJW 1995, S. 518 f., zugrundeliegenden Fall, erklärte der Kläger seinen Wunsch, dass die Korken zum Verschließen von Weinflaschen geeignet sein sollten, allerdings nicht ausdrücklich.

    Entscheidend ist, dass der Käufer erkennbar auf das Vorhandensein einer bestimmten Eigenschaft des zu erwerbenden Gegenstandes Wert legt und den Vertragsschluss davon abhängig macht (BGH NJW 1995, S. 518, 519).

  • BGH, 29.05.1968 - VIII ZR 77/66

    Deckenplattenklebstoff - § 459 Abs. 2 BGB <Fassung bis 31.12.01>,

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.07.2001 - 3 U 1348/00
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wird bei Fehlen von (stillschweigend) zugesicherten Eigenschaften teilweise differenziert zwischen der Frage, ob überhaupt eine Zusicherung gegeben wurde, und der Frage, in welchem Umfang der Verkäufer für die Schaden aus dem Fehlen der zugesicherten Eigenschaft habe einstehen wollen (vgl. z.B. BGH NJW 1968, S. 1622, 1623 f. = BGHZ 50, S. 200 ff.).

    Bei einem solchen Vertragsgegenstand kann die Zusicherung der Geeignetheit nur bedeuten, dass der Verkäufer auch für die Folgeschäden einstehen will (vgl. dazu BGH NJW 1968, S. 1622, 1624; NJW 1982, S. 435, 436).

  • BGH, 14.02.1996 - VIII ZR 89/95

    Zusicherung von Eigenschaften bei Kauf einer EDV-Anlage

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.07.2001 - 3 U 1348/00
    Für eine Zusicherung reicht das bloße Schweigen des Verkäufers allerdings regelmäßig nicht aus, wenn der Käufer in der lediglich stillschweigenden Erwartung abschließt, die Kaufsache werde die von ihm als selbstverständlich vorausgesetzte Eigenschaft besitzen (BGH NJW 1996, S. 1465, 1466 f.).

    Ein Grundsatz, wonach nur nach ausdrücklich geäußerter Kauferwartung eine entsprechende stillschweigende Zusicherung anzunehmen sei, ist auch nicht dem Urteil BGH NJW 1996, S. 1465 ff., zu entnehmen, in welchem in Abgrenzung zu der zuvor genannten Entscheidung eine stillschweigende Zusicherung verneint wurde.

  • BGH, 05.07.1972 - VIII ZR 74/71

    Stillschweigend zugesicherte Eigenschaft

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.07.2001 - 3 U 1348/00
    Vielmehr kommt es entscheidend darauf an, wie der Käufer die Äußerungen des Verkäufers unter Berücksichtigung, seines sonstigen Verhaltens und der Umstände, die zum Vertragsschluss geführt haben, nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte auffassen durfte (BGH NJW 1972, S. 1706, 1707).

    Die Einigung beider Parteien über den Vertragszweck kann die stillschweigende Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft enthalten, wenn nur mit ihr der Verwendungszweck des Käufers, den dieser genügend deutlich gemacht hat, erreicht werden kann (Münchener Kommentar / Westermann, BGB, 3. Aufl., § 459 Rdnr. 69, unter Bezugnahme auf BGH NJW 1972, S. 1706, 1707).

  • BGH, 04.11.1981 - VIII ZR 215/80

    Schadensersatz - Umfang - Zugesicherte Eigenschaft - Kaufvertragsrecht -

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.07.2001 - 3 U 1348/00
    Bei einem solchen Vertragsgegenstand kann die Zusicherung der Geeignetheit nur bedeuten, dass der Verkäufer auch für die Folgeschäden einstehen will (vgl. dazu BGH NJW 1968, S. 1622, 1624; NJW 1982, S. 435, 436).
  • BGH, 13.12.1995 - VIII ZR 328/94

    Zusicherung einer Eigenschaft bei der Lieferung von Fertigbeton

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.07.2001 - 3 U 1348/00
    Die Zusicherung einer Eigenschaft i. S. von § 459 Abs. 2 BGB liegt vor, wenn aus der Sicht des Käufers der Wille des Verkäufers erkennbar wird, die Gewähr für das Vorhandensein einer bestimmten Eigenschaft zu übernehmen (BGH NJW 1996, S. 836, 837).
  • BGH, 01.10.1987 - IX ZR 202/86

    Berechtigung des Rechtsmißbrauchseinwandes gegenüber der Verjährungseinrede

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.07.2001 - 3 U 1348/00
    Denn jedenfalls stellt die Geltendmachung der Verjährungseinrede eine unzulässige Rechtsausübung dar, da die Beklagte bei dem Kläger zumindest bis zum Ablauf des selbständigen Beweisverfahrens durch ihr Verhalten den Eindruck erweckte, sie werde die Einrede der Verjährung nicht geltend machen (vgl. dazu BGH NJW 1988, S. 265, 266).
  • BGH, 04.11.1997 - VI ZR 375/96

    Geltendmachung von auf einen Sozialversicherungsträger übergegangenen

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.07.2001 - 3 U 1348/00
    Der Kläger durfte daher nach Treu und Glauben darauf vertrauen, dass die Beklagte sich zunächst nicht auf Verjährung berufen werde (vgl. auch BGH NJW 1998, S. 902, 903).
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